Sechs Jahre später – Nachtrag im Frühjahr 2009:
Der Text ist mittlerweile nicht mehr ganz aktuell. Insbesondere hat sich die Situation in Bezug auf Kopierschutztechnologien etwas entschärft. Aber die Diskussionen in Fragen der Internutzung halten an. Heute geht es um das Sperren von Internetseiten, um »geistiges Eigentum«, und um die Verfolgung von »Urheberrechtsverletzungen«.
Die unter den Punkten 2 bis 5 geäußerten Gedanken behalten weiterhin Gültigkeit.
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